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Korrigierende Eingriffe am Fuß werden von uns gewöhnlich unter stationären Bedingungen im GPR-Klinikum durchgeführt. Kleinere Eingriffe (z. B. Emmert-Plastik des Nagelwalls) sind problemlos in der Praxis möglich.

Fußchirurgie

Daneben werden auch Tumore an den Knochen oder Weichteilen des Fußes entfernt und Operationen bei chronischen Sehnenreizungen z. B. der Achillessehne (Achillodynie, Haglundferse) durchgeführt. Soweit möglich, bieten wir auch unsere fußchirurgischen Operationen unter ambulanten Bedingungen an.
Sofern Eingriffe am Fuß nicht ambulant durchgeführt werden können, wird die Operation unter kurzen stationären Bedingungen im Krankenhaus ausgeführt. Die Korrekturoperation des Hallux valgus ist unter Umständen auch an beiden Füßen gleichzeitig durchführbar, ein ambulantes Verfahren ist für den beidseitigen Eingriff jedoch nicht zu empfehlen.
Die Behandlung von chronischen, kosmetisch meist ungünstigen und oft sehr schmerzhaften Fehlstellungen des Vorfußes und des Mittelfußes ist Gegenstand der elektiven Fußchirurgie. Die häufigste Erkrankung ist der sog. Hallux valgus, der schmerzhafte „Großzehenballen“ mit Fehlstellung im Großzehengrundgelenk. Häufig liegen auch weitere Zehenfehlstellungen vor, die im Laufe der Großzehenveränderung hinzugetreten sind und ebenfalls Schmerzen verursachen.
Wenn die konservative Behandlung nicht mehr ausreicht, sollte eine operative Korrektur vorgenommen werden. In aller Regel lässt sich damit eine gute Wiederherstellung der Funktion, der kosmetischen Situation und Belastbarkeit und oft Beschwerdefreiheit erreichen.
Bei ausgeprägten Fehlstellungen sollte der Zeitpunkt einer Operation nicht zu spät gewählt werden, da es bei langandauernder Fehlstellung der Großzehe zu einer allmählichen Zerstörung des Großzehengrundgelenkes kommt. In diesem Fall ist dann eine gelenkerhaltende Operation nicht mehr durchführbar, so dass dann bei der Operation ein Teil des Gelenkes entfernt werden muss (Operation nach Keller-Brandes) oder auch eine operative Versteifung des Gelenkes erforderlich ist (Arthrodese).
Um eine gute Belastbarkeit und Funktion zu gewährleisten, ist daher die frühzeitige Korrekturoperation (meist im Sinne der sog. V-förmigen Chevron-Osteotomie nach Austin) zu bevorzugen. Bei diesem Verfahren wird das fehlgestellte Mittelfußköpfchen durchtrennt, in die korrekte Richtung eingestellt und in dieser Stellung fixiert.
Das dabei verwendete Implantat muss gewöhnlich nicht entfernt werden. Nach Ausheilung des Knochens ist der Fuß wieder voll belastungsfähig. Bis zur knöchernen Heilung vergehen etwa 4 – 6 Wochen, bis dahin ist das Gehen in einem sog. Vorfußentlastungschuh möglich, der die Belastung der frisch operierten Großzehe vermeidet und trotzdem eine ausreichende Mobilität ermöglicht.
Erforderliche Operationen anderer Zehen werden im gleichen Eingriff mit durchgeführt und bestehen meist in der Korrektur von Hammer- oder Krallenzehen. Aber auch die Verkürzung oder Verlängerung von Mittelfußknochen kann erforderlich sein um ein stabiles Vorfußskelett und eine entsprechende Belastbarkeit zu schaffen.